Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Internetangebote sind freibleibend. Für die Richtigkeit der Angaben hinsichtlich der Wohnungs- und Gewerbeangebote kann keine Gewähr übernommen werden. Die Prüfung der Angaben auf deren Richtigkeit obliegt dem Angebotsempfänger.
Die Angebotsabgabe an Dritte sowie der Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
Die e-Mail Antwort auf eines unserer Angebote ist selbstverständlich unverbindlich und stellt keinen Anspruch auf den Abschluss eines Kauf- bzw. Mietvertrages dar.
Das Angebot ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt, eine Weitergabe ist ohne Zustimmung von abis Immobilien Stephan Hermanns nicht zulässig. Bei Weitergabe des Objektangebotes an Dritte haftet der ursprüngliche Empfänger für einen entstandenen Schaden in Höhe der Maklergebühr.
Die Angebote für Kaufobjekte sind für den Käufer provisionspflichtig. Die bei Vermittlung anfallende Provision beträgt 5,8 % des Kaufpreises (incl. MwSt.), sofern kein anderer Betrag ausgewiesen ist.
Die Angebote für Mietobjekte sind bei Wohnräumen derzeit provisionsfrei, sofern keine Provision ausgewiesen ist, bei Gewerbeobjekten beträgt die anfallende Provision eine Monatsmiete (netto-kalt) zuzüglich MWSt., sofern kein anderer Betrag ausgewiesen ist.
Der Empfänger eines Angebotes kann innerhalb von drei Tagen mitteilen, falls ihm ein Objekt und die dem Angebot zugrundeliegenden Vertragsdaten bereits bekannt sind bzw. von anderer Seite nachgewiesen wurden. Unterbleibt diese Mitteilung, so erkennt der Angebotsempfänger den Nachweis von abis Immobilien Stephan Hermanns an.
Bei Verhandlungen, Abschluss, Entwurf und Ausfertigung des Vertrages ist abis Immobilien Stephan Hermanns in Kenntnis zu setzen bzw. auch hinzuziehen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Empfänger anerkannt und sind Grundlage des Angebots und der Tätigkeit von abis Immobilien Stephan Hermanns. Die Verwendung der Angebote bzw. der Angebotsdaten bedeuten Anerkennung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Wird abis Immobilien Stephan Hermanns durch Mietinteressenten beauftragt, einen Mietvertrag auszufertigen und zur Unterschrift an die Mietinteressenten zu versenden oder durch Kaufinteressenten beauftragt einen Kaufvertrags- entwurf durch einen Notar anfertigen zu lassen und kommt ein Mietvertrag oder Kaufvertrag aus Gründen nicht zustande, die die antragstellende Vertragseite zu vertreten hat, so hat diese die bisher angefallenen Kosten bei Mietverträgen mindestens Aufwandsentschädigung € 50,- zzgl. MWSt., d.h.h € 59,50 und bei Kaufvertragsentwurf zumindest die angefallenen Notarkosten zzgl. Aufwandsentschädigung € 59,50 zu tragen.